Leasing jetzt auch für VW-Mitarbeiter!

Seit dem 04.12.2023 heißt es nun auch für Volkswagen Mitarbeiter „Rauf aufs Rad!“. Wie der Wolfsburger Automobilhersteller in einer offiziellen Pressemeldung bekanntgab, kommen nun auch die Mitarbeiter am Standort Emden in den Genuss eines Dienstrads. Demnach können Beschäftigte von VW FS bis zu vier Fahrräder leasen.

„Kostengünstiges Fahrradleasing trägt dazu bei, Emissionen zu reduzieren und verbessert die Gesundheit.“ – Personal-Vorständin Dr. Alexandra Baum-Ceisig.

Die rund 7.000 Beschäftigten von Volkswagen Financial Services in Deutschland können ihre Fahrradwahl und die Bestellung über die Fachhandelspartner wie dem 2-Rad Center Block in Aurich durchführen. Die monatlichen Leasingraten werden per Brutto-Entgeltumwandlung bezahlt. Die Leasinglaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate, danach besteht eine Kaufoption.

Leasingberechtigt sind alle Beschäftigten im Tarif, Tarif Plus und Mitglieder des Management- sowie des Oberen Management-Kreises. Zudem können auch Auszubildende und Dual Studierende das Angebot in Anspruch nehmen. Partner und Kinder im eigenen Haushalt können das geleaste Fahrrad ebenso nutzen. Pro Beschäftigten können bis zu vier Fahrräder geleast werden, pro Auszubildenden und Dual Studierenden bis zu zwei Räder.

Bei der Fahrradwahl gibt es keine direkten Modell- oder Markenvorgaben: Ob reguläres Fahrrad oder E-Bike (bis zu 25 km/h), Liege- oder Lastenrad. Alle Fahrradtypen (Preisunter-/-obergrenze 499 bis 5950 Euro brutto) stehen grundsätzlich für ein Leasing zur Verfügung, sofern diese durch die Fachhandelspartner und den Fahrradleasing-Anbieter „Lease a Bike“, eine Marke von BMS, angeboten werden.

Die Grundlage zum Fahrradleasing bildet ein Tarifvertrag, der jüngst zwischen der IG Metall und der Volkswagen AG geschlossen wurde. Die Abwicklung erfolgt über „Lease a Bike“, eine Marke der Bike Mobility Services GmbH (BMS), an der VW FS seit kurzem mit 49 Prozent beteiligt ist. Das Fahrradleasing erweitert das Angebot zur Gesundheitsförderung und soll zusätzlich zu einer Entlastung des Pendlerverkehrs beitragen.

Bitte prüfen Sie bei Bedarf die aktuellen Bestimmungen Ihres Arbeitgebers und der entsprechenden Leasinggesellschaft.